Hier ein kurzer Auszug aus den Richtlinien über die Förderung von Kindern in der Tagespflege sowie über die Erhebung von Kostenbeiträgen des Landkreises Leer:
„… Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser ist bei Kindern unter einem Jahr ab der ersten Stunde und bei Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr über 30 Wochenstunden hinaus gegenüber dem örtlichen Jugendhilfeträger nachzuweisen. 2) Eine Förderung der Betreuungsstunden in Tagespflege ist grundsätzlich erst ab 20 Betreuungsstunden pro Monat möglich. Die Förderung insbesondere von Randbetreuungszeiten kann auch in einem geringeren Stundenumfang erfolgen, wenn diese in Verbindung mit den regulären Betreuungsstunden, zum Beispiel in einer KiTa, stehen. 3) Der Umfang sollte 40 Stunden wöchentlich, zuzüglich Fahrtzeiten nicht überschreiten. Grundsätzlich sollte die tägliche Fremdbetreuung 9 Stunden plus Fahrzeit nicht überschreiten. Wird ein höherer Betreuungsumfang beantragt, ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine Förderung erfolgen kann. Es erfolgt keine Förderung über 50 Wochenstunden…“